Strafprozess im Hochsicherheitstrakt

Shownotes

Der Nürnbergerin Hanna S. wird Mordversuch vorgeworfen. Sie gilt als linksmilitant - Sicherheit wird ganz groß geschreiben. Verhandelt wird in einem Saal, der eine explosionssichere Decke hat.

Kommentare (1)

Ein NN Abonnent

Hallo liebes Team, ich habe eine linksliberale Grundeinstellung und halte kritische Begleitung des Handelns von Staat, Staatsanwaltschaft und Gerichten durch Journalisten für essenziell. Was ihr hier gemacht habt, irritiert mich umso mehr. Ziffer 2 „Sorgfalt“ und Ziffer 1 „Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde“ sind hier meiner Meinung nach unter die Räder gekommen, umso bedenklicher, als dass der VNP ja eigentlich ein Leuchtturm in dieser Richtung ist. Staatsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft ermitteln in einer Strafsache, die allem Anschein nach politisch motiviert ist. Das ist ja auch die Grundannahme eures Podcasts. Jedes Jahr ein neuer Rekord an politisch motivierter Gewalt, 2023 über 60.000 (!) Delikte. Auch wenn der größere Teil „von rechts“ kommt - es kommt eben auch einiges „von links“. Dass der GBA das Verfahren an sich zieht, erscheint mir folgerichtig. Dann geht es um die Frage Körperverletzung oder versuchtes Tötungsdelikt. Zitat „es geht überhaupt nicht darum, dass es okay wäre gezielt Neonazis zu verprügeln. Aber die Behauptung, dass die Vermummten einfach so irgendwelche Passanten überfallen haben, würde natürlich bedeuten, dass die Angreifer gemeingefährlich sind, weil sie willkürlich um sich schlagen, als wären sie im Blutrausch oder so.” Heißt das, wenn die Opfer Neonazis sind, ist die Gewalttat als solche anders zu bewerten? Mir stehen die Haare zu Berge. M.E. sind alle politisch motivierten Gewalttaten gemeingefährlich, weil sie den Rechtsstaat missachten. Dieser wiederum ist unsere einzige Chance gegen die Neonazis. Das heißt aber auch, dass er sich durchsetzen muss und dass das Gewaltmonopol beim Staat verbleibt - ausschließlich. Nun erhebt die Anklage einen Mordvorwurf. Das kann man für überzogen halten. Es sollte dem (rechtsstaatlichen) Verfahren vorbehalten sein, die richtige Antwort auf diese Frage zu finden. Stichwort „Sorgfalt“ im Pressekodex: Welchen Grund gab es, nicht beim GBA um eine Stellungnahme zi dieser Frage zu bitten? Meiner Meinung nach hätte - bei aller offensichtlichen Sympathie des Teams für Hannah S. - das sein müssen. Also: Kritische Begleitung ja, aber bitte mit dem gewohnten Qualitätsanspruch des VNP.

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